Bezirkskirchenrat
Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenrat. Zudem gehören kraft Amtes an dem Bezirkskirchenrates an:
- der/ die DekanIn
- der/ die Stellvertretende(r) DekanIn
- der/ die SchuldekanIn und
- der/ die Vorsitzende(r) der Bezirkssynode
Die Zahl der gewählten Mitglieder soll die Anzahl der kraft Amtes angehörenden übersteigen. Ebenso soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder die Zahl der theologischen Mitglieder übersteigen. Der Bezirkskirchenrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Gewählte Mitglieder
(Wahl vom 10.10.2020; Aktualisiert: 01.09.2025)
Stromberger, Ingolf (Dekan, Vorsitzender), Buchen
Tecklenburg, Philipp (Stv. Dekan, Pfr. ), Schillingstadt
Kuderer, Gunnar (Schuldekan), NOK
Kreß, Karl (Vorsitzender Bezirkssynode, Pfr.), Walldürn
Peter, Dr. Barbara (Landessynodale)
Schnücker, Thomas (Pfr.), Osterburken
Baumann, Werner, Hardheim
Groß, Edgar, Angeltürn
Häfner, Dieter, Eberstadt
Herrmann, Haidee, Korb
Jehle-Fischer, Michael, Männerarbeit
Knörzer, Ulrike, Epplingen
Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirkskirchenrats sind unter anderem:
- Vermögensverwaltung des Kirchenbezirkes
- Zuständigkeit für die Dienstverhältnisse von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern
- Vermittlung/ Schlichtung bei Konflikten zwischen Gemeinden, Kirchenältesten, Pfarrerinnen/ Pfarrern
- Mitwirkung bei Visitationen
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